Kostenersatz
Unsere Ordination ist eine Wahlarztordination, das heißt wir können nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Sie erhalten eine Honorarnote, die Sie bitte begleichen und anschließend (gemeinsam mit dem Einzahlungsbeleg) bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einreichen können.
Sie erhalten dann einen Teil der Behandlungskosten zurück (abhängig von Leistung und Krankenkasse). Zusätzlich zu den gesetzlichen Krankenkassen gibt es Zusatz- bzw. Privatarztversicherungen, diese erstatten normalerweise den Anteil der Honorarnote, den die gesetzliche Krankenkasse nicht übernommen hat.
Hier finden Sie entsprechende Formulare zum downloaden als PDF-Dateien, für den Kostenersatz Ihrer Versicherungsanstalt. Bitte das entsprechende Formular ausdrucken, ausfüllen und mit meiner Honorarnote bei Ihrer Versicherung einreichen.
Unsere Ordintionstarife finden Sie hier:
Operationen
Die Operationen finden vornehmlich in der Klinik Diakonissen Linz statt, und werden von uns jeweils persönlich durchgeführt. Da es sich um eine Privatklinik handelt, werden erbrachte Leistungen nur von privaten Krankenversicherungen, oder im Falle eines Traumas, von privaten Unfallversicherungen, sowie von den Krankenfürsorgen MKF, KFG, KFL und LKUF vollständig rückerstattet.
Sollten Sie keine Zusatzversicherung haben, erstellen wir Ihnen gerne einen Kosten-voranschlag, entweder im Rahmen eines persönlichen Gesprächs oder per E-Mail.
Die Vorteile, von denen Sie als Patient profitieren, sind schnell verfügbare Ambulanz- und Operationstermine, die persönliche Betreuung in einem sehr ansprechendem Ambiente mit Hotelcharakter, klarerweise eine Operateursgarantie, die hohes chirurgisches Niveau durch zwei sehr erfahrene Orthopäden und Traumatologen sicherstellt, sowie die anschließend individuell gestaltete Nachbehandlung.
Kooperation
Durch die Zusammenarbeit mit meinem ehemaligen Kollegen und langjährigen Freund Dr. Friedrich Schintler, ist es mir möglich Operationen auch in den Privatkliniken Kreuzschwestern und Leech in Graz durchzuführen.
Allgemeine Hygienebestimmungen
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient!
Es gelten folgende allgemeine Hygienebestimmungen in der Ordination:
Bitte desinfizieren Sie sich beim Betreten der Ordination Ihre Hände!
Für Patientinnen und Patienten mit Infekten oder Symptomen wie Fieber und/oder Husten wird das Tragen einer FFP2 – Mund-Nasen-Schutzmaske weiterhin empfohlen.
Ansonsten ist die Verordnung einer FFP2 – Mund-Nasen-Schutzmaske aufgehoben.
Bitte kommen Sie pünktlich zum Termin und nehmen Sie nur in Sonderfällen eine Begleitperson mit.
Eine Untersuchung ist ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung möglich.